Gericht verbietet Filtern von E-Mails

Autor Rankbutler

Unternehmen dürfen E-Mails an bestimmte Empfänger oder von bestimmten Absendern nicht durch elektronische Filter unterdrücken. Auch wenn Sie dies für abstrus erachten - so jedenfalls lautet ein Gerichtsurteil!
Bei unseren Recherchen zum Thema Spam und Spamschutz sind wir auf ein Urteil des Oberlandesgerichts in Karlsruhe gestossen, welches bereits im jahr 2005 gefällt wurde (Aktenzeichen 1 Ws 152/04 vom 10. Januar 2005)
Was in den Köpfen dieser Richter vorging ist ein Rätsel. Ob nun ein ganzes Volk hierzulande rechtswidrig handelt, weil es Emails von unerwünschten Absendern nach wie vor mit Spamschutzsoftware ausfiltert?


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